NEBENKOSTEN

Mietrecht & WEG-Recht

Das Recht des Vermieters bei der Vermietung einer Wohnung die Nebenkosten – besser Betriebskosten – dem Mieter aufzuerlegen, wird ebenso häufig genutzt, wie es anschließend zu Problemen führt. Es ist äußerst komplex. In der Regel gibt es zu den Nebenkosten mietvertragliche Vereinbarungen. Die häufigste dürfte die Vereinbarung einer Nettomiete (Kaltmiete) für den Wohnraum zusammen mit einer Nebenkostenvorauszahlung für die anfallenden Betriebskosten der Wohnung sein. Das Gegenteil hierzu bildet die sogenannte Bruttomiete (Pauschalmiete). Zusätzlich gibt es Zwischenformen.

Dieser Spielraum wird für den Vermieter jedoch durch gesetzliche Vorschriften stark eingegrenzt und reglementiert. Das Gesetz bestimmt weitgehend, welche und in welcher Höhe Betriebskosten/Nebenkosten dem Mieter auferlegt werden können, wie eine Nebenkostenabrechnung zu gestalten ist und wann die Abrechnung der Nebenkosten zu erfolgen hat.

Als Faustregel gilt, dass Betriebskosten solche Kosten sind, die dem Vermieter durch das Grundstück und den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Gebäudes laufend entstehen. Nicht selten werden die umzulegenden Betriebskosten auch im Mietvertrag benannt.

Die Nebenkosten sind einmal jährlich gegenüber dem Mieter durch eine Nebenkosten-/Betriebskostenabrechnung ordnungsgemäß abzurechnen. Dies ist nicht nur eine Obliegenheit des Vermieters, sondern auch ein Recht des Mieters.

Kommt der Vermieter dieser Obliegenheit nicht nach, kann sich hieraus für den Mieter ergeben, dass er die Nebenkostennachzahlung nicht zu leisten hat. Dies kann unter Umständen so weit gehen, dass der Mieter die bereits geleisteten Nebenkostenvorauszahlungen zurückverlangen kann.

Nicht jede Form der Nebenkostenabrechnung entspricht den rechtlichen Voraussetzungen und muss vom Mieter akzeptiert werden. Gewisse Mindestvoraussetzungen müssen erfüllt werden. Zusätzlich muss die Nebenkostenabrechnung für den Mieter verständlich und rechnerisch nachzuvollziehen sein. Ist sie dies nicht, sollte der Mieter zügig tätig werden, da auch für ihn Fristen laufen, innerhalb derer er die Nebenkostenabrechnung überprüfen und beanstanden muss. Hierzu gehört beispielhaft das Recht des Mieters auf Belegeinsicht.

Sollten Sie eine Nebenkostenabrechnung erhalten und das Gefühl haben, dass diese inhaltlich oder rechnerisch nicht korrekt ist, melden Sie sich bei uns! Wir werden ihre Nebenkostenabrechnung überprüfen und ihnen rechtlich kompetent weiterhelfen.

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Peter Krebs